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Recycling

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Wer sich mit der Natur verträgt, dem tut sie nichts.
 
Henry Miller

 

Verwertung

Rohstoff-Resourcen zu schonen ist unbestritten eine allgemein anerkannte Notwendigkeit. Die Zukunftsperspektive focusiert sich dabei nicht nur auf die zu Recht immer wieder erwähnten Kinder und Enkel, sondern auch auf die aktuellen Generationen. Alle wollen älter werden und angemessen leben können.

 

Unser Gesetzgeber verlangt von jedem Abfall-Erzeuger, festgelegt im Kreislaufwirtschafts-Gesetz, folgenden Umgang mit Abfällen:
 

  1. Vermeidung
  2. Verwertung
  3. Recycling
  4. Beseitigung

Gesetzes-Text

„Verwertung im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Verfahren, als dessen
Hauptergebnis Abfälle innerhalb der Anlage oder in der weiteren
Wirtschaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem sie
entweder andere Materialien ersetzen, die sonst zur Erfüllung einer
bestimmten Funktion verwendet worden wäre, oder indem die Abfälle
so vorbereitet werden, daß sie diese Funktion erfüllen."

 

Die Verwertung im Sinne des Gesetzes erfährt zunehmend immer mehr neue Möglichkeiten. Bestimmte Abfälle werden z.B. „ Rezeptur-Bestandteile" von neu kreierten Produkten und Einsatzmöglichkeiten.